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   OVG Sachsen, 02.05.2017 - 3 E 21/17   

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https://dejure.org/2017,26255
OVG Sachsen, 02.05.2017 - 3 E 21/17 (https://dejure.org/2017,26255)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.05.2017 - 3 E 21/17 (https://dejure.org/2017,26255)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 3 E 21/17 (https://dejure.org/2017,26255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GKG § 68 Abs. 1 Satz 5, GKG § 66 Abs. 6 Satz 1, GKG § 69a, GKG § 63 Abs. 3, RVG § 32 Abs. 2 Satz 1
    Streitwert, Gegenvorstellung; Statthaftigkeit, Verfristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 13.08.2015 - 15 C 15.1674

    Gegenvorstellung gegen obergerichtliche Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2017 - 3 E 21/17
    Im Weiteren ist die Gegenvorstellung hier statthaft, weil nach § 63 Abs. 3 GKG die Festsetzung des Streitwerts einer nachträglichen Änderung von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft in der Hauptsache oder nach anderweitiger Erledigung des Verfahrens zulässig ist, so dass der Rechtsstreit innerhalb dieses Zeitraums noch nicht endgültig abgeschlossen ist (zum Vorstehenden: BayVGH, Beschl. v. 13. August 2015 - 15 C 15.1674 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    5 Eine Kostenentscheidung ist entbehrlich, da das Verfahren über die Gegenvorstellung gebührenfrei ist (BayVGH, Beschl. v. 13. August 2015 a. a. O. Rn. 13).

  • VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung: Erfolglose Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2017 - 3 E 21/17
    1 Die Entscheidung über die Gegenvorstellung ergeht in entsprechender Anwendung von § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG durch den Berichterstatter, da die angefochtene Entscheidung ebenfalls durch den Berichterstatter getroffen wurde (vgl. zur Anhörungsrüge nach § 152a VwGO und § 69a GKG: BayVGH, Beschl. v. 2. Dezember 2016 - 10 BV 16.962 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 15 C 18.2268

    Streitwertbemessung anhand jährlicher Mieteinnahmen bzgl einer

    Die Gegenvorstellung der Klägerin ist statthaft, weil sie sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, die gem. § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG auch von Amts wegen geändert werden kann und weil sie innerhalb der Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG erhoben wurde (BVerwG, B.v. 5.5.2009 - 7 KSt 2/09 u.a. - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 20 C 12.1583 - juris Rn. 1; B.v. 19.6.2013 - 8 C 13.40027 - juris Rn. 4; B.v. 22.6.2015 - 21 C 15.1261 - juris Rn. 2; B.v. 13.8.2015 - 15 C 15.1674 - NVwZ-RR 2016, 158 = juris Rn. 4; SächsOVG, B.v. 2.5.2017 - 3 E 21/17 - juris Rn. 2; str.
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2018 - 13 LA 21/17

    Klage auf Verpflichtung eines Landessozialgerichts zur Prüfung und Bescheidung

    Auch eine Änderung der Streitwertfestsetzung im Verfahren der Gegenvorstellung auf der gesetzlichen Grundlage des § 63 Abs. 3 GKG, soweit man diese auch nach Einführung der kostenrechtlichen Anhörungsrüge noch für statthaft hält (dies bejahend: BVerwG, Beschl. v. 15.9.2015 - BVerwG 9 KSt 2.15 -, juris Rn. 1; Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.6.2017, a.a.O., Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschl. v. 2.5.2017 - 3 E 21/17 -, juris Rn. 2; und dies verneinend: Hessischer VGH, Beschl. v. 20.8.2007 - 7 TE 1557/07 -, juris Rn. 2), war ausgeschlossen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.08.2020 - 3 O 579/20

    Anfechtung einer Baugenehmigung; Streitwertbeschwerde; Antragsfrist

    Selbst wenn stattdessen mit der Gegenmeinung die anderweitige Erledigung erst mit der (allerdings nur deklaratorischen) Einstellung des Verfahrens durch das Gericht einträte (so ohne Begründung OVG Bautzen, Beschl. v. 2. Mai 2017 - 3 E 21/17 -, juris Rn. 4), soweit der Beschluss - wie hier - eine Kostengrundentscheidung enthält (Senatsbeschl. v. 8. Juli 2020 - 3 O 61/20 OVG -, S. 4 f. des amtlichen Umdrucks m. w. N. aus der Kommentarliteratur), wäre die Beschwerde verfristet.
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